Kennen Sie sich aus? Testen Sie zuerst Ihr Wissen
Nach dem Lesen des Beitrags Teil 1-5 sollten Sie diese Behauptungen richtig einsch tzen können
- Wenn Ihr Geld am Monatsende nicht ausreicht, sollten Sie sich beraten lassen, wie Sie mit dieser Situation umgehen können. Je früher Sie sich Hilfe holen, desto besser.
- Der Schuldner kann seine Schulden nur loswerden, wenn er offen und ehrlich mit dem Schuldnerberater über seine finanzielle Situation sprechen und an einer Lösung arbeiten kann.
- Im Laufe der Zeit kann der Schuldenberg durch Mahngebühren und Sollzinsen weiter anwachsen.
- Um Betroffenen den Kontakt zu einer Beratungsstelle zu erleichtern, bieten viele Organisationen wie Arbeiterwohlfahrt und Caritasverbände anonyme Online-Beratung an.
- Viele gemeinnützige Beratungsstellen haben oft Wartezeiten von bis zu mehreren Monaten.
WANN SOLLTEN SIE SICH HILFE HOLEN?
Viele insolvente Verbraucher scheuen den Gang in eine Beratungsstelle. Dabei kann jeder in eine solche Situation geraten, aus welchen Gründen auch immer. Aus Scham versuchen viele Schuldner zu lange, die Situation selbst in den Griff zu bekommen, was sehr oft nicht gelingt.
Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, sollten Sie zunächst am besten eine Schuldnerberatungs-Stelle aufsuchen. Je früher Sie das tun, desto besser. Die meisten kommunalen und sozialen Schuldnerberatungsstellen bieten ihre Unterstützung kostenlos an.
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Die Folge: Mahnungen flattern ins Haus, eine Kontopfändung steht an, Vermieter droht mit Kündigung, Verzugszinsen und Kosten für ein mögliches Mahnverfahren steigen, usw.
WIE LÄUFT EIGENTLICH DIE SCHULDNERBERBERATUNG AB?
- Beim ersten Termin verschafft sich der Schuldnerberater einen Überblick über die finanzielle Situation des Schuldners und es wird geklärt, wie groß das Problem ist, usw.:
a. Wie hoch sind die Einnahmen vs. Ausgaben?
b. Wie viel Schulden hat der Betroffene?
c. Wo gibt es Sparpotenzial?
d. Nutzt der Schuldner alle ihm gesetzlich zustehenden Sozialleistungen? - Bei Bedarf hilft die Schuldnerberatung auch bei ersten Sofortmaßnahmen und veranlasst z. B. die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos, Widerspruch gegen Zahlungsanweisungen, Mahnungen…
- Im zweiten Schritt prüft der Berater die Unterlagen und stellt die Forderungen aller Gläubiger zusammen, prüft dann gemeinsam mit dem Schuldner, ob die Forderungen berechtigt sind, usw.
- Auf Wunsch übernimmt der Schuldnerberater auch die gesamte Korrespondenz und verhandelt mit den Gläubigern, um beispielsweise Zahlungen aufzuschieben, etc.
- Die Schuldnerberatung in den gemeinnützigen Beratungsstellen bemüht sich um eine umfassende soziale Unterstützung.
- Die Schuldnerberatungsstellen sind zudem mit vielen sozialen Einrichtungen vernetzt und vereinbaren bei Bedarf parallel zur Schuldnerberatung Termine bei Familien- oder Suchtberatungsstellen sowie beim Jobcenter und Wohnungsamt.
WO GIBT ES KOSTENLOSE HILFE?
Bundesweit soll es mehr als 1.400 anerkannte Schuldnerberatungsstellen geben. Jeder betroffene Verbraucher kann sich dort kostenlos beraten lassen. Bei den Trägern handelt es sich meist um gemeinnützige Organisationen wie Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie oder Deutsches Rotes Kreuz.
Auch die Verbraucherzentralen und Kommunen bieten eine Schuldnerberatung an. Die Schuldnerberater sind in der Regel fachlich ausgebildet und kommen aus unterschiedlichen Bereichen. Bei komplexen Rechtsfragen werden sie oft zusätzlich von Rechtsanwälten unterstützt, die sich dann um die Rechtsangelegenheiten kümmern.
Hier finden Sie eine Liste bekannter Schuldnerberatungsstellen in München.
Teil 2 folgt…
Weitere Informationen zum Thema Verbraucherinsolvenz finden Sie hier èzu den Quellen stehen wir in keiner wirtschaftlichen oder geschäftlichen Beziehung:
https://www.awo-muenchen.de/beratung/schuldner-und-insolvenzberatung
https://www.schuldnerhilfe-muenchen.com
https://www.finanztip.de/schuldnerberatung/?utm_source=Mailjet&utm_medium=email
https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/privatinsolvenz/
Alle Artikel wurden nach bestem Wissen zusammengestellt und recherchiert. Für deren Inhalt kann jedoch keine Haftung oder Garantie übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten, die Erläuterungen in jedem Einzelfall können und sollen eine persönliche Beratung nicht ersetzen. Sie haben Fragen zum Beitrag? schreiben Sie uns