THEMENBEITRAG – Teil 2 von 5 Was ist eine „Privatinsolvenz“?

Seite 1 von 2 THEMENBEITRAG – Teil 2 von 5 Was ist eine „Privatinsolvenz“?

Nach 3 Jahren wieder schuldenfrei statt der bisherigen 6 Jahre!

Kennen Sie sich aus? Testen Sie zuerst Ihr Wissen

Nach dem Lesen des Beitrags Teil 1-5 sollten Sie diese Behauptungen richtig einschätzen können.

  1. Mit der Privatinsolvenz (= Verbraucherinsolvenz) können Sie nach 3 Jahren schuldenfrei sein und wirtschaftlich neu durchstarten.
  2. Bei einer Privatinsolvenz spielt es keine Rolle, wie hoch die Schulden sind
  3. Die Privatinsolvenz sollte jedoch nur beantragt werden, wenn es keine andere Lösung gibt.
  4. Mit Eröffnung des Verfahrens ist der Verbraucher vor Pfändungen geschützt.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE


  • Wenn Sie nicht mehr genug Einkommen und Vermögen haben, um alle Ihre Schulden zu bezahlen, gelten Sie als überschuldet. In diesem Fall steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen die Privatinsolvenz offen.
  • Der erste Schritt auf dem Weg zur „Restschuldbefreiung“ ist jedoch die Schuldnerberatung!
  • Gemeinnützige oder kommunale Schuldner-/Insolvenzberatungsstellen beraten Sie kostenlos.
  • Viele Schuldnerberatungsstellen bieten für dringende Fragen auch eine Online-Beratung an

SO GEHEN SIE VOR


  • Gehen Sie so früh wie möglich zu einer Schuldnerberatungsstelle
  • Nehmen Sie zum Termin alle Unterlagen zu Ihren Schulden mit.
  • Versuchen Sie, mit den Gläubigern eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
  • Der jeweilige Schuldnerberater unterstützt Sie, indem er mit Ihren Gläubigern in Kontakt tritt und ihnen einen Schuldenbereinigungsvorschlag unterbreitet.
  • Wenn das nicht funktioniert, müssen Sie zunächst die Verbraucherinsolvenz beantragen.

WAS IST EINE VERBRAUCHERINSOLVENZ?


Die Verbraucherinsolvenz (umgangssprachlich Privatinsolvenz) ist die gerichtliche Schuldenregulierung bei zahlungsunfähigen natürlichen Privatpersonen, die nicht selbstständig waren oder derzeit keine selbstständige Tätigkeit ausüben.

Nach dem alten Privatinsolvenzgesetz dauerte die Privatinsolvenz maximal sechs Jahre (Verfahren bis 30.09.2020). Das Privatinsolvenzverfahren ab dem 01.10.2020 dauert nur noch drei Jahre und damit deutlich schneller als die bisherige Regelung. Ihre Schulden werden nach 3 Jahren getilgt, obwohl Sie sie nicht vollständig begleichen konnten. Dies wird als „Restschuldbefreiung“ bezeichnet.

In diesem fünfteiligen Blogbeitrag haben wir alle wichtigen Informationen zu diesem Thema für Sie nach bestem Wissen zusammengestellt und recherchiert. Aufgrund der teilweise verkürzten Beschreibungen und der individuellen Besonderheiten können und sollen die Erläuterungen im Einzelfall die persönliche Beratung nicht ersetzen.

WICHTIGE VORAUSSETZUNGEN FÜR EIN VERBRAUCHERINSOLVENZVERFAHREN


Verbraucher können die Privatinsolvenz unter anderem nur unter folgenden Voraussetzungen beantragen. Diese sind in § 305 InsO benannt:

  • Der Schuldner muss eine natürliche Person, also ein Verbraucher sein.
  • Er darf keine selbstständige Arbeit ausgeübt haben. Unternehmer sowie freiberuflich tätige Rechtsanwälte und Ärzte können beispielsweise keine Privatinsolvenz anmelden.
  • Der Antragsteller ist zahlungsunfähig und kann seine fälligen Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen.
  • Eine anerkannte Stelle oder Person bescheinigt den gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern.
  • Zu erwähnen ist auch, dass bei der Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens der Lebensmittelpunkt in Deutschland liegen sollte

Die Privatinsolvenz steht aber auch ehemaligen selbstständigen Personen nur dann offen, wenn sie u.a.:

nicht mehr selbstständig sind

nicht mehr als 19 Gläubiger haben, denen sie Geld schulden

keine ausstehenden Löhne oder andere Forderungen aus Arbeitsverhältnissen zahlen müssen

Teil 3 folgt…

Weitere Informationen zum Thema Verbraucherinsolvenz finden Sie hier èzu den Quellen stehen wir in keiner wirtschaftlichen oder geschäftlichen Beziehung:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/verbraucherinsolvenz-in-3-jahren-schuldenfrei-11417

https://www.caritas-nah-am-naechsten.de/schuldner-und-insolvenzberatungsstelle-muenchen-innenstadt/cont/40235

https://www.awo-muenchen.de/beratung/schuldner-und-insolvenzberatung

https://www.schuldnerhilfe-muenchen.com

https://www.finanztip.de/schuldnerberatung/?utm_source=Mailjet&utm_medium=email

https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/privatinsolvenz/


Alle Artikel wurden nach bestem Wissen zusammengestellt und recherchiert.  Für deren Inhalt kann jedoch keine Haftung oder Garantie übernommen werden.  Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten,  die Erläuterungen in jedem Einzelfall können und sollen eine persönliche Beratung nicht ersetzen.  Sie haben Fragen zum Beitrag? schreiben Sie uns