THEMENBEITRAG Wo kommt das Geld her? Wo geht das Geld hin? TEIL 5/5

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Stimmen Sie den Aussagen zu?

Dann ist es an der Zeit, sich um Ihre Finanzen zu kümmern, zumindest um Ihren Cashflow.

  1. Die Fließrichtung meines Geldes erzählt die Geschichte meiner Finanzen
  2. Es geht nicht darum, wie viel Geld ich verdiene. Entscheidend ist, wie viel Geld ich behalte
  3. Wenn meine Ausgabegewohnheit darin besteht, alles auszugeben, was ich einnehme, dann wird mehr Geld höchstwahrscheinlich dazu führen, dass ich noch mehr ausgebe
  4. Ich habe immer den Überblick über meine Einnahmen und Ausgaben
  5. Was der Bildung der meisten Menschen fehlt, ist nicht das Wissen, wie man Geld verdient, sondern wie man damit umgeht
  6. Wie viele Tage könnte ich finanziell überleben, wenn ich heute aufhöre zu arbeiten? Überrascht?

DER ÜBERBLICK: MEINE MONATLICHE EINNAHMEN VS. AUSGABEN


WOZU EIN HAUSHALTSPLAN


  • Die Haushaltsvorlage gibt einen guten Überblick über Ihre monatlichen Einnahmen vs. Ausgaben.
  • Mit einem Haushaltsbuch können Sie Ihre Finanzen besser planen und dokumentieren
  • Dokumentieren Sie die Fließrichtung Ihres Geldes (Cash-Flow) für mindestens 3 Monate
  • Wo gibt es versteckte Kosten, die eventuell unnötig sind?
  • Fragen Sie sich bei jeder Ausgabe: Brauche ich das wirklich oder nur, weil es Rabatte gibt?
  • Was passiert, wenn ich diese Ausgaben nicht tätige?
  • Im FAKT-Themenworkshop besprechen wir genau, wie Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben kategorisieren und strukturieren, unabhängig davon, ob es sich um monatliche oder jährliche Ausgaben, fixe Ausgaben/Einnahmen oder variable Kosten/Einnahmen handelt.

SO GEHEN SIE VOR, WENN SIE NACHHALTIG EINE ÜBERSCHULDUNG VERMEIDEN WOLLEN


  • Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Finanzen und Ihr Geld
  • Analysieren Sie Ihre Lebenshaltungskosten und finden Sie Einsparpotenziale.
  • Überlegen Sie, welche Ausgaben Sie reduzieren und welche Einnahmen Sie erhöhen können/wollen.
  • Vernichten oder sperren Sie gegebenenfalls Ihre Kreditkarten – Sie können Ihre Girokarte behalten und damit an der Kasse bezahlen, wenn Sie nicht bar bezahlen wollen
  • Kündigen Sie Ihren Dispokredit oder reduzieren Sie den Betrag auf das Minimum
  • Suchen Sie gegebenenfalls Hilfe bei einem Schuldnerberater
  • Nutzen Sie den Budgetplan, um Ihre Einnahmen / Ausgaben auf einen Blick zu dokumentieren
  • Dokumentieren Sie vor allem variable Ausgaben = der Schlüssel zu einer guten Finanzplanung
  • Am Ende sehen Sie, ob Sie in Schwierigkeiten sind oder nicht, negative/positive Bilanz
  • Nach dieser Analyse wissen Sie, wofür Sie Geld ausgeben. Wahrscheinlich werden Sie danach bewusster damit umgehen. Das ist auch das Ziel unserer FAKT-Themenworkshops und unsere Blogbeiträge.

WERTVOLLE TIPPS ZUM UMGANG MIT DEN EIGENEN FINANZEN


  • Verschaffen Sie sich einen detaillierten Überblick über alle Ihre Einnahmen und Ihre Ausgaben, führen Sie am besten ein Haushaltsbuch
  • Dies umfasst sowohl fixe als auch variable Kosten oder Einnahmen
  • Wenn Sie am Ende etwas Geld übrig haben, beginnen Sie sofort mit dem Sparen
  • Überweisen Sie Ihren Sparbetrag am besten jeden Monat per Dauerauftrag auf das Sparkonto
  • Automatisches Sparen hilft Ihnen, diszipliniert zu bleiben und Ihre Ziele konsequent zu verfolgen
  • Überlegen Sie, wie Sie mehr Geld verdienen können: Erhöhen Sie möglichst Ihr Einkommen, damit Sie am Monatsende mehr Geld zur Verfügung haben Nehmen Sie ggf. einen Zweitjob an
  • Investieren Sie in Ihre finanzielle Grundbildung: Besuchen Sie zum Beispiel FAKT-Themenworkshops
    • Sparen Sie mindestens 10 % monatlich von Ihrer Gehaltserhöhung oder Ihrem Guthaben.
    • Es ist wichtig, dass Sie jeden Geldfluss konsequent dokumentieren.
    • Nur so bekommen Sie einen klaren Überblick: Wo kommt Ihr Geld her, wohin geht es?
    • Budgetdokumentationen gibt es mittlerweile sehr viele in Form von Excel oder einer App.

Alle Artikel wurden nach bestem Wissen zusammengestellt und recherchiert. Für deren Inhalt kann jedoch keine Haftung oder Garantie übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten, die Erläuterungen in jedem Einzelfall können und sollen eine persönliche Beratung nicht ersetzen.

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THEMENBEITRAG – Teil 4 von 5 Wie läuft eine Privat- Insolvenzverfahren ab?

Nach 3 Jahren wieder schuldenfrei statt der bisherigen 6 Jahre!


Kennen Sie sich aus?
Testen Sie zuerst Ihr Wissen

Nach dem Lesen des Beitrags Teil 1-5 sollten Sie diese Behauptungen richtig einschätzen können.

  1. Das Privatinsolvenzverfahren umfasst sechs Phasen, die Sie jedoch nicht alle durchlaufen müssen.
  2. Wenn es Ihnen gelingt, mit Ihrem Schuldnerberater und ohne Gerichtsverfahren eine einvernehmliche Lösung mit Ihren Gläubigern zu finden, erübrigen sich alle weiteren Schritte.
  3. Der Weg in die Privatinsolvenz muss gut durchdacht sein und die Vor- und Nachteile klar herausgearbeitet werden.
  4. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens strebt das Insolvenzgericht eine gerichtliche Einigung, also einen Vergleich, mit den Gläubigern an.
  5. Die Privatinsolvenz steht in der Regel nur insolventen Privatpersonen offen, die nicht selbstständig gearbeitet haben und dies derzeit nicht tun.

WIE LÄUFT DIE VERBRAUCHERINSOLVENZVERFAHREN AB?

Das Verbraucherinsolvenz-Verfahren läuft in folgenden 6 Schritten ab:

  1. Das außergerichtliche Schulden­bereinigungs­verfahren
  • Vor dem eigentlichen Insolvenzverfahren muss ein außergerichtliches Schulden­bereinigungs­verfahren stattfinden ( 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO). Ziel ist es, mit Gläubigern eine Einigung zu erzielen.
  • Beim außergerichtlichen Vergleichsversuch muss einen Schuldenbereinigungsplan erstellt werden.
  • Dazu müssen Sie am besten alle Ihre Schulden bei einer Schuldnerberatungsstelle klären.
  • Es ist einfacher, wenn Sie alle Dokumente zu Ihren Schulden in einem Ordner ablegen.
  • In einer zweiten Mappe sollten Sie aktuelle Einkommensnachweise und Unterlagen zu Ihrem Vermögen zusammenstellen.
  1. Das eigentliche gerichtliche Schulden­bereinigungs­verfahren
  • Scheitert die außergerichtliche Einigungsversuch, kann ein vereinfachter Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt werden.
  • Gleichzeitig ist der Schuldenbereinigungsplan, den Sie bereits für den außergerichtlichen Schlichtungsversuch erstellt haben, vorzulegen und zu belegen, warum der Versuch gescheitert ist.
  • Das Insolvenzgericht prüft nun auch, ob ein Schuldenbereinigungsverfahren erfolgversprechend ist.
  • Im Erfolgsfall kommt es zu keiner Privatinsolvenz, sondern zu einer Art Vergleich.
  1. Das gerichtliche Insolvenzverfahren

Liegt kein Schuldenbereinigungsplan aus dem Schuldenbereinigungsverfahren vor, eröffnet das Gericht auf Antrag das Insolvenzverfahren, mit allen erforderlichen Unterlagen.

  • Die Eröffnung Ihres Verfahrens wird auf der Webseite insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht.
  • Nach der Eröffnung wird ein Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder bestellt, den Sie selbst vorschlagen können (§ 288 InsO). Von nun an verwaltet er Ihr gesamtes Vermögen.
  • Da Sie auch alle organisatorischen Angelegenheiten mit dem Treuhänder klären müssen, ist es wichtig, dass Sie sich mit ihm gut verstehen.
  • Künftig müssen Sie Ihre pfändbaren Einkünfte an den Insolvenzverwalter abgeben. Nur er darf Ihr pfändbares Vermögen – die sogenannte Insolvenzmasse – verwerten und verteilen.
  • Im Falle einer Privatinsolvenz haben Sie keinen Zugriff auf Ihr pfändbares Vermögen. Pfändungsfreie Einkünfte dürfen Sie behalten.
  1. Die Wohlverhaltensphase (auch Wohlverhaltensperiode) – was bedeutet das?

Die Wohlverhaltensphase ist eine sehr wichtige und meist längste Phase im Insolvenzverfahren.

Dies ist die Zeit zwischen dem Abschluss des förmlichen Insolvenzverfahrens und der endgültigen Erteilung der Restschuldbefreiung.

Während der Wohlverhaltensphase überweist der Schuldner seine Nettoerträge oberhalb der Pfändungsfreigrenze an den vom Gericht bestellten Treuhänder. Diese wiederum verteilt die Summe einmal jährlich an die Gläubiger. Ziel ist es, in dieser Phase so viele Schulden wie möglich zu tilgen.

Wenn der Schuldner all seinen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, sich also während der Wohlverhaltensphase „gut und wohl“ verhält und keine neuen Schulden anhäuft, erwartet ihn am Ende dieser Wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung.

Das bedeutet, dass er nach erfolgreichem Abschluss der Phase komplett schuldenfrei ist und einem Start in ein neues, schuldenfreies Leben nichts mehr im Wege steht!

  • Sie können nur dann von allen Restschulden befreit werden, wenn Sie diese Phase nach der Verteilung der Insolvenzmasse abschließen.
  • Seit Inkrafttreten der Insolvenzrechtsreform am 30.12.2020 dauert diese Phase nur noch drei Jahre ab Verfahrenseröffnung.
  • Nach Eingang des Insolvenz-Antrags müssen Sie den pfändbaren Teil Ihres Einkommens 3 Jahre lang an den Treuhänder abführen – dieser Zeitraum wird als Abtretungszeitraum bezeichnet.
  • In dieser Phase dürfen Sie keine neuen unangemessenen Schulden machen, sonst laufen Sie Gefahr, dass Ihnen das Gericht die Begleichung Ihrer Restschuld verweigert.
  • Wenn Sie während der Wohlverhaltensphase etwas erben, müssen Sie die Hälfte davon an den Treuhänder abgeben.
  • Bei einem Lottogewinn müssen Sie leider den vollen Betrag abgeben (§ 295 Nr. 2 InsO).
  • Sie sind während des Insolvenzverfahrens zur Arbeit verpflichtet und müssen zumindest nachweisen, dass Sie sich um einen Arbeitsplatz bemüht und keine zumutbare Arbeit verweigert haben
  • Nur dann ist eine Restschuldbefreiung, die für den Gläubiger mit Verlusten verbunden ist, gerechtfertigt.
  1. Das Insolvenzplanverfahren
  • Ändert sich in der Umsetzungsphase etwas an Ihren Vermögensverhältnissen, weil Sie beispielsweise geerbt haben oder Ihre Gläubiger jetzt Verhandlungsbereitschaft signalisieren, können Sie es noch einmal versuchen und die Insolvenz vorzeitig beenden. Das kann funktionieren, denn nach der Insolvenzerklärung sind die Gläubiger manchmal eher bereit, sich zu einigen als vorher.
  • Dadurch wird das Verbraucherinsolvenzverfahren wesentlich flexibler, zumindest soweit alle Parteien versuchen, eine Lösung zu finden.
  1. Die Rest­schuld­befreiung
  • Drei Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet das Gericht über die Restschuldbefreiung (§ 300 Abs. 1 InsO).
  • Wenn Sie Ihren Verpflichtungen nachgekommen sind und keine Gründe dagegensprechen, stellt das Gericht Sie von den Restschulden frei, alle bis zu diesem Zeitpunkt noch bestehenden Ansprüche gegen Sie entfallen. Sie sind wieder schuldenfrei und können frei über Ihr gesamtes Vermögen verfügen. Gläubiger können alte Forderungen nicht mehr gegen Sie geltend machen.

Achtung: Sie werden nicht von allen Schulden befreit:

  • Die Restschulden gelten grundsätzlich für alle Schulden, die Sie zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung haben, mit Ausnahme von Schulden aus vorsätzlicher Straftat und dergleichen.
  • Der Unterhalt, den Sie als Schuldner pflichtwidrig nicht geleistet haben, ist von der Restschuldbefreiung (§ 302 InsO) nicht erfasst.
  • Sie müssen Ihre Unterhaltsschulden trotz Restschuldbefreiung weiterbezahlen.
  • Gleiches gilt z.B. für hinterzogene Steuern, sofern eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt.
  • Wenn Sie von jemandem ein zinsloses Darlehen zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens erhalten haben, besteht dieses trotz Restschuldbefreiung weiter.

Teil 5 folgt…

Weitere Informationen zum Thema Verbraucherinsolvenz finden Sie hier zu den Quellen stehen wir in keiner wirtschaftlichen oder geschäftlichen Beziehung:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/verbraucherinsolvenz-in-3-jahren-schuldenfrei-11417

https://www.caritas-nah-am-naechsten.de/schuldner-und-insolvenzberatungsstelle-muenchen-innenstadt/cont/40235

https://www.awo-muenchen.de/beratung/schuldner-und-insolvenzberatung

https://www.schuldnerhilfe-muenchen.com

https://www.finanztip.de/schuldnerberatung/?utm_source=Mailjet&utm_medium=email

https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/privatinsolvenz/


Alle Artikel wurden nach bestem Wissen zusammengestellt und recherchiert. Für deren Inhalt kann jedoch keine Haftung oder Garantie übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten, die Erläuterungen in jedem Einzelfall können und sollen eine persönliche Beratung nicht ersetzen.

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THEMENBEITRAG – Teil 3 von 5 Vor- und Nachteile einer „Privat-Verbraucher-Insolvenz“

Der Weg zur Privatinsolvenz muss sorgfältig abgewogen werden.
Sie sollten die Vor- und Nachteile klar erkennen.
Besprechen Sie bitte Ihre spezielle Situation
am besten mit einem Schuldnerberater.


Kennen Sie die Vorteile einer Privatinsolvenz?
Testen Sie zuerst Ihr Wissen

Nach dem Lesen des Beitrags Teil 1-5 sollten Sie diese Behauptungen richtig einschätzen können.

  1. Bei einer Privatinsolvenz kann der Zeitpunkt der Entschuldung im Voraus geplant werden
  2. Die Vorhersehbarkeit des Schuldenerlasses führt zu psychologischer Entlastung
  3. Das Privatinsolvenzverfahren führt zum Pfändungsschutz – Sie haben ggf. dadurch mehr Einkommen
  4. Bei der Privatinsolvenz haben Sie weiterhin freie Verfügung über den nicht pfändbaren Teil Ihres Einkommens

VORTEILE DER VERBRAUCHERINSOLVENZ

  • Sie sind schuldenfrei: Nach drei Jahren sind Sie sicher Ihre Schulden los, unabhängig von der Rückzahlung an die Gläubiger oder der Schuldenhöhe. Ohne Verbraucherinsolvenz dürfen Ihre Gläubiger 30 Jahre lang bei Ihnen pfänden.
  • Keine Pfändung: Das Privatinsolvenzverfahren führt zu einem Pfändungsschutz.
  • Keine Gerichtsvollzieherbesuche: Da Ihr Ihr Vermögen während der Insolvenz treuhänderisch verwaltet werden, prüft der Gerichtsvollzieher nicht mehr, ob Sie noch über Vermögen verfügen.
  • Psychologische Entlastung: Sie erhalten keine bösen Schreiben von Gläubigern oder Anwälten, Mahnungen oder Vollstreckungsbescheide mehr, da Sie nicht mehr mit Ihren Gläubigern kommunizieren müssen. Der Insolvenzverwalter übernimmt diese Kommunikation für Sie.
  • Das Existenzminimum ist gesichert: Durch die Pfändungsfreigrenzen ist Ihr Existenzminimum in jedem Fall gesichert. Aufgrund der gesetzlichen Pfändungsschutzsummen haben viele Verbraucher in der Insolvenz oft mehr Geld übrig als zuvor.
  • Chance auf Neustart: mit Ausnahme von Schulden aus vorsätzlicher Straftat und dergleichen, die Privatinsolvenz befreit Sie von allen Schulden, die vor der Privatinsolvenz bestanden haben (§ 301 InsO) – egal woher diese stammen, wie groß sie sind oder wie viele Gläubiger Sie haben. Es spielt keine Rolle, ob die Schulden bei Privatpersonen, Unternehmen, Banken, Institutionen wie Krankenkassen oder Behörden bestehen. Sie haben die Möglichkeit finanziell neu durchzustarten
  • Sie können in Ihrer Wohnung bleiben: Wegen der Mietschulden, die vor Eröffnung des Verfahrens entstanden sind, gilt eine Kündigungssperre. -> Mietern, die ihre Miete, während der Privatinsolvenz zweimal nicht zahlen, kann der Vermieter jedoch fristlos kündigen.

NACHTEILE EINER VERBRAUCHERINSOLVENZ

  • Dauer: Ab dem 01.10.2020 dauert die Privatinsolvenz zwar nur noch drei Jahre, aber Sie müssen durchhalten, bis Sie schuldenfrei sind und wieder durchstarten können.
  • Schufa-Eintrags: Sie stehen immer noch weitere drei Jahre in der Schufa.
  • Insolvenzbekanntmachungen: Sie können die Insolvenz vor Ihrem Arbeitgeber nicht geheim halten.
  • Verbindlichkeiten aus vorsätzlich unerlaubter Handlung bleiben: Schulden wegen Betrugs oder Bußgelder und sonstige Strafen werden nach der Restschuldbefreiung nicht erlassen.
  • Einschränkungen: Sie müssen Disziplin haben und Einschränkungen im Konsumverhalten akzeptieren. Ratenkaufverträge, Dispokredite und Kreditkarten sind nicht mehr möglich
  • Wohnungs-/Vertragswechsel: Wegen des SCHUFA-Eintrags können Sie den Strom-, Gas-, Wohnungs- oder Telefonanbieter einige Jahre lang nicht einfach wechseln.
  • Kosten: Bei der Privatinsolvenz entstehen Kosten für das Gericht und für den Insolvenzverwalter, die Sie persönlich tragen müssen. Auf Antrag ist jedoch eine Stundung möglich.
  • Wohnsitz in Deutschland erforderlich: Zu erwähnen ist noch, dass für die Eröffnung einer Privatinsolvenz ein Wohnsitz in Deutschland erforderlich ist.
  • Wenn Sie arbeitslos sind, müssen Sie sich in ausreichendem Maße bemühen, einen Job zu finden

Teil 4 folgt…

Weitere Informationen zum Thema Verbraucherinsolvenz finden Sie hier -> zu den Quellen stehen wir in keiner wirtschaftlichen oder geschäftlichen Beziehung:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/verbraucherinsolvenz-in-3-jahren-schuldenfrei-11417

https://www.caritas-nah-am-naechsten.de/schuldner-und-insolvenzberatungsstelle-muenchen-innenstadt/cont/40235

https://www.awo-muenchen.de/beratung/schuldner-und-insolvenzberatung

https://www.schuldnerhilfe-muenchen.com

https://www.finanztip.de/schuldnerberatung/?utm_source=Mailjet&utm_medium=email

https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/privatinsolvenz/


Alle Artikel wurden nach bestem Wissen zusammengestellt und recherchiert. Für deren Inhalt kann jedoch keine Haftung oder Garantie übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten, die Erläuterungen in jedem Einzelfall können und sollen eine persönliche Beratung nicht ersetzen.

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THEMENBEITRAG – Teil 2 von 5 Was ist eine „Privatinsolvenz“?

Seite 1 von 2 THEMENBEITRAG – Teil 2 von 5 Was ist eine „Privatinsolvenz“?

Nach 3 Jahren wieder schuldenfrei statt der bisherigen 6 Jahre!

Kennen Sie sich aus? Testen Sie zuerst Ihr Wissen

Nach dem Lesen des Beitrags Teil 1-5 sollten Sie diese Behauptungen richtig einschätzen können.

  1. Mit der Privatinsolvenz (= Verbraucherinsolvenz) können Sie nach 3 Jahren schuldenfrei sein und wirtschaftlich neu durchstarten.
  2. Bei einer Privatinsolvenz spielt es keine Rolle, wie hoch die Schulden sind
  3. Die Privatinsolvenz sollte jedoch nur beantragt werden, wenn es keine andere Lösung gibt.
  4. Mit Eröffnung des Verfahrens ist der Verbraucher vor Pfändungen geschützt.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE


  • Wenn Sie nicht mehr genug Einkommen und Vermögen haben, um alle Ihre Schulden zu bezahlen, gelten Sie als überschuldet. In diesem Fall steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen die Privatinsolvenz offen.
  • Der erste Schritt auf dem Weg zur „Restschuldbefreiung“ ist jedoch die Schuldnerberatung!
  • Gemeinnützige oder kommunale Schuldner-/Insolvenzberatungsstellen beraten Sie kostenlos.
  • Viele Schuldnerberatungsstellen bieten für dringende Fragen auch eine Online-Beratung an

SO GEHEN SIE VOR


  • Gehen Sie so früh wie möglich zu einer Schuldnerberatungsstelle
  • Nehmen Sie zum Termin alle Unterlagen zu Ihren Schulden mit.
  • Versuchen Sie, mit den Gläubigern eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
  • Der jeweilige Schuldnerberater unterstützt Sie, indem er mit Ihren Gläubigern in Kontakt tritt und ihnen einen Schuldenbereinigungsvorschlag unterbreitet.
  • Wenn das nicht funktioniert, müssen Sie zunächst die Verbraucherinsolvenz beantragen.

WAS IST EINE VERBRAUCHERINSOLVENZ?


Die Verbraucherinsolvenz (umgangssprachlich Privatinsolvenz) ist die gerichtliche Schuldenregulierung bei zahlungsunfähigen natürlichen Privatpersonen, die nicht selbstständig waren oder derzeit keine selbstständige Tätigkeit ausüben.

Nach dem alten Privatinsolvenzgesetz dauerte die Privatinsolvenz maximal sechs Jahre (Verfahren bis 30.09.2020). Das Privatinsolvenzverfahren ab dem 01.10.2020 dauert nur noch drei Jahre und damit deutlich schneller als die bisherige Regelung. Ihre Schulden werden nach 3 Jahren getilgt, obwohl Sie sie nicht vollständig begleichen konnten. Dies wird als „Restschuldbefreiung“ bezeichnet.

In diesem fünfteiligen Blogbeitrag haben wir alle wichtigen Informationen zu diesem Thema für Sie nach bestem Wissen zusammengestellt und recherchiert. Aufgrund der teilweise verkürzten Beschreibungen und der individuellen Besonderheiten können und sollen die Erläuterungen im Einzelfall die persönliche Beratung nicht ersetzen.

WICHTIGE VORAUSSETZUNGEN FÜR EIN VERBRAUCHERINSOLVENZVERFAHREN


Verbraucher können die Privatinsolvenz unter anderem nur unter folgenden Voraussetzungen beantragen. Diese sind in § 305 InsO benannt:

  • Der Schuldner muss eine natürliche Person, also ein Verbraucher sein.
  • Er darf keine selbstständige Arbeit ausgeübt haben. Unternehmer sowie freiberuflich tätige Rechtsanwälte und Ärzte können beispielsweise keine Privatinsolvenz anmelden.
  • Der Antragsteller ist zahlungsunfähig und kann seine fälligen Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen.
  • Eine anerkannte Stelle oder Person bescheinigt den gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern.
  • Zu erwähnen ist auch, dass bei der Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens der Lebensmittelpunkt in Deutschland liegen sollte

Die Privatinsolvenz steht aber auch ehemaligen selbstständigen Personen nur dann offen, wenn sie u.a.:

nicht mehr selbstständig sind

nicht mehr als 19 Gläubiger haben, denen sie Geld schulden

keine ausstehenden Löhne oder andere Forderungen aus Arbeitsverhältnissen zahlen müssen

Teil 3 folgt…

Weitere Informationen zum Thema Verbraucherinsolvenz finden Sie hier èzu den Quellen stehen wir in keiner wirtschaftlichen oder geschäftlichen Beziehung:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/verbraucherinsolvenz-in-3-jahren-schuldenfrei-11417

https://www.caritas-nah-am-naechsten.de/schuldner-und-insolvenzberatungsstelle-muenchen-innenstadt/cont/40235

https://www.awo-muenchen.de/beratung/schuldner-und-insolvenzberatung

https://www.schuldnerhilfe-muenchen.com

https://www.finanztip.de/schuldnerberatung/?utm_source=Mailjet&utm_medium=email

https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/privatinsolvenz/


Alle Artikel wurden nach bestem Wissen zusammengestellt und recherchiert.  Für deren Inhalt kann jedoch keine Haftung oder Garantie übernommen werden.  Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten,  die Erläuterungen in jedem Einzelfall können und sollen eine persönliche Beratung nicht ersetzen.  Sie haben Fragen zum Beitrag? schreiben Sie uns

THEMENBEITRAG „Privat-Verbraucher-Insolvenz“

Nach 3 Jahren wieder schuldenfrei statt der bisherigen 6 Jahre!

GRUNDSÄTZLICHES ZUM THEMENBEITRAG


Ende 2020 reformierten Bundestag und Bundesrat entscheidende Änderungen im Insolvenzverfahren in Deutschland. Den Wortlaut der Gesetzesänderungen finden Interessierte hier.
Die wichtigsten Neuerungen haben wir in einer fünfteiligen Blogartikelserie für Sie zusammengefasst.

… In diesem 5-teiligen Blogartikel (lesen Sie bitte Teil 1-5) wollen wir auf das „PRIVATINSOLVENZ-VERFAHREN“ eingehen und nicht auf die Schuldnerberatung an sich. Für die Schuldnerberatung gibt es Spezialisten, die Betroffene kostenlos beraten können. Am Ende dieses Artikels finden Sie einige Schuldnerberatungs-Adressen, bei denen Sie sich kostenlos beraten lassen können.

DER WUNSCH ÜBER DAS VERBRAUCHERINSOLVENZVERFAHREN ZU SCHREIBEN


Der Wunsch, über das neue „Privatinsolvenzverfahren“ zu schreiben, kommt von Multiplikatoren, die an unseren Themenworkshops teilnehmen. Viele dachten, sie könnten sich verschulden, Privatinsolvenz anmelden und dann in drei statt in sechs Jahren schuldenfrei sein, egal wie die Schulden entstanden sind. Diese Haltung aus Unwissenheit könnte für manche Verbraucher langfristig gefährlich werden.

WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN PRIVATINSOLVENZ UND VERBRAUCHERINSOLVENZ?


Zwischen Privatinsolvenz und Verbraucherinsolvenz besteht kein Unterschied. Beide Begriffe meinen dasselbe Verfahren. Die Verbraucherinsolvenz (umgangssprachlich Privatinsolvenz) ist die gerichtliche Schuldenregulierung bei zahlungsunfähigen natürlichen Personen.
Nach dem neuen Verbraucherinsolvenzgesetz sollen insolvente Verbraucher nach 3 Jahren aus der Privatinsolvenz aussteigen können und nicht mehr wie bisher nach 6 Jahren.
Ziel des neuen Privatinsolvenzgesetzes ist es, dass insolvente Schuldner:innen schneller wirtschaftlich neu durchstarten können.

Das klingt zunächst verlockend, sollte aber mit Vorsicht in Anspruch genommen werden. Gerade für junge Verbraucher und Haushalte ist die Privatinsolvenz nicht unbedingt der beste Weg in eine schuldenfreie Zukunft. Es ist deswegen wichtig, genau zu wissen, worauf es ankommt, um bewusst die richtige Entscheidung zu treffen. Bewusstsein dafür zu schaffen, ist auch das Ziel unserer Blogartikelserie.

GEHEN SIE FRÜHZEITIG ZUR SCHULDNERBERATUNG


Je früher Sie eine Schuldnerberatung in Anspruch nehmen, desto größer ist die Chance, keine Privatinsolvenz anmelden zu müssen! Und wenn Sie gezwungen sind, einen Insolvenzantrag zu stellen, sollten Sie mit Ihrem Schuldner-/Insolvenzberater den richtigen Weg besprechen.

Das Privatinsolvenzverfahren selbst (wenn es dazu kommt) ist (im Gegensatz zur Schuldnerberatung) nicht kostenlos. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Insolvenzmasse.

EIN VERBRAUCHERINSOLVENZVERFAHREN HAT NICHT NUR NACHTEILE.


Der größte Vorteil eines Verbraucherinsolvenzverfahrens ist, dass Sie irgendwann wieder schuldenfrei sind. Das gibt Sicherheit und die Gewissheit, dass nach höchstens 3 Jahren die Restschuld erlassen wird.

  • Chance auf Neustart: mit Ausnahme von Schulden aus vorsätzlicher Straftat und dergleichen, die Privatinsolvenz befreit von allen Schulden, die vor der Privatinsolvenz bestanden haben (§ 301 InsO) – egal woher diese stammen, wie groß sie sind oder wie viele Gläubiger Sie haben. Es spielt keine Rolle, ob die Schulden bei Privatpersonen, Unternehmen, Banken, Institutionen wie Krankenkassen oder Behörden bestehen. Damit haben Betroffene die Möglichkeit finanziell neu durchzustarten.

Doch bis dahin sind noch viele Hürden zu nehmen. Sie brauchen unter anderem viel Disziplin und Durchhaltevermögen, bis Sie nach drei Jahren die Restschuldbefreiung erhalten.

  • In jedem Fall ist es besser, direkt mit Ihren Gläubigern (sprich, den Unternehmen oder Privatpersonen, denen Sie Geld schulden) zu verhandeln und ihnen eine außergerichtliche Einigung anzubieten, als sofort Privatinsolvenz anzumelden.
  • Eine Schuldner-/Insolvenzberatung kann helfen, ein Privatinsolvenzverfahren zu vermeiden, indem sie die Gläubiger kontaktiert und ihnen einen Schuldenbereinigungsvorschlag unterbreitet.
  • Ziel der außergerichtlichen Schuldenbereinigung ist es, dass der Schuldner all seine Schulden loswird, ohne ein Insolvenzverfahren durchlaufen zu müssen.
  • Dieses Insolvenzverfahren ist in der Insolvenzordnung (InsO) vorgeschrieben.
  • Erst wenn die außergerichtliche Schuldenbereinigung gescheitert ist und der Betroffene dafür eine Bescheinigung vorlegen kann, ist sein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zulässig.

SCHULDNERBERATUNGSADRESSEN IN MÜNCHEN


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Alle Artikel wurden nach bestem Wissen zusammengestellt und recherchiert.  Für deren Inhalt kann jedoch keine Haftung oder Garantie übernommen werden.  Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten,  die Erläuterungen in jedem Einzelfall können und sollen eine persönliche Beratung nicht ersetzen.  Sie haben Fragen zum Beitrag? schreiben Sie uns

THEMENBEITRAG – Teil 1 von 5: Kennen Sie eine Schuldnerberatungstelle? Hier bekommen Sie kostenlose Hilfe

Wie läuft eine Privat- Insolvenzverfahren ab?

Kennen Sie sich aus? Testen Sie zuerst Ihr Wissen

Nach dem Lesen des Beitrags Teil 1-5 sollten Sie diese Behauptungen richtig einsch tzen können

  1. Wenn Ihr Geld am Monatsende nicht ausreicht, sollten Sie sich beraten lassen, wie Sie mit dieser Situation umgehen können. Je früher Sie sich Hilfe holen, desto besser.
  2. Der Schuldner kann seine Schulden nur loswerden, wenn er offen und ehrlich mit dem Schuldnerberater über seine finanzielle Situation sprechen und an einer Lösung arbeiten kann.
  3. Im Laufe der Zeit kann der Schuldenberg durch Mahngebühren und Sollzinsen weiter anwachsen.
  4. Um Betroffenen den Kontakt zu einer Beratungsstelle zu erleichtern, bieten viele Organisationen wie Arbeiterwohlfahrt und Caritasverbände anonyme Online-Beratung an.
  5. Viele gemeinnützige Beratungsstellen haben oft Wartezeiten von bis zu mehreren Monaten.

WANN SOLLTEN SIE SICH HILFE HOLEN?


Viele insolvente Verbraucher scheuen den Gang in eine Beratungsstelle. Dabei kann jeder in eine solche Situation geraten, aus welchen Gründen auch immer. Aus Scham versuchen viele Schuldner zu lange, die Situation selbst in den Griff zu bekommen, was sehr oft nicht gelingt.

Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, sollten Sie zunächst am besten eine Schuldnerberatungs-Stelle aufsuchen. Je früher Sie das tun, desto besser. Die meisten kommunalen und sozialen Schuldnerberatungsstellen bieten ihre Unterstützung kostenlos an.

SHOPPE JETZT – BEZAHLE SPÄTER !


„Kaufe heute deine Lieblingsartikel und bezahle sie einfach später. Mit uns kannst du bezahlen, wie du willst. Ob sofort, später auf Rechnung oder in Raten“. So oder so ähnlich lautet die besonders für junge Menschen verführerische Internet-Werbung. Verlockende, zinslose Finanzierung für das neue Handy und manch schneller Ratenkauf bei Internetversandhändlern – alles sollte heutzutage normal sein – wer nicht mitmacht, wird als geizig abgestempelt! Wenn Sie jedoch beispielsweise aus irgendeinem Grund arbeitslos werden, reicht Ihr monatliches Einkommen oft nicht aus, um die angehäuften Schulden zu begleichen.

Die Folge: Mahnungen flattern ins Haus, eine Kontopfändung steht an, Vermieter droht mit Kündigung, Verzugszinsen und Kosten für ein mögliches Mahnverfahren steigen, usw.

WIE LÄUFT EIGENTLICH DIE SCHULDNERBERBERATUNG AB?

  1. Beim ersten Termin verschafft sich der Schuldnerberater einen Überblick über die finanzielle Situation des Schuldners und es wird geklärt, wie groß das Problem ist, usw.:
    a. Wie hoch sind die Einnahmen vs. Ausgaben?
    b. Wie viel Schulden hat der Betroffene?
    c. Wo gibt es Sparpotenzial?
    d. Nutzt der Schuldner alle ihm gesetzlich zustehenden Sozialleistungen?
  2. Bei Bedarf hilft die Schuldnerberatung auch bei ersten Sofortmaßnahmen und veranlasst z. B. die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos, Widerspruch gegen Zahlungsanweisungen, Mahnungen…
  3. Im zweiten Schritt prüft der Berater die Unterlagen und stellt die Forderungen aller Gläubiger zusammen, prüft dann gemeinsam mit dem Schuldner, ob die Forderungen berechtigt sind, usw.
  4. Auf Wunsch übernimmt der Schuldnerberater auch die gesamte Korrespondenz und verhandelt mit den Gläubigern, um beispielsweise Zahlungen aufzuschieben, etc.
  5. Die Schuldnerberatung in den gemeinnützigen Beratungsstellen bemüht sich um eine umfassende soziale Unterstützung.
  6. Die Schuldnerberatungsstellen sind zudem mit vielen sozialen Einrichtungen vernetzt und vereinbaren bei Bedarf parallel zur Schuldnerberatung Termine bei Familien- oder Suchtberatungsstellen sowie beim Jobcenter und Wohnungsamt.

WO GIBT ES KOSTENLOSE HILFE?


Bundesweit soll es mehr als 1.400 anerkannte Schuldnerberatungsstellen geben. Jeder betroffene Verbraucher kann sich dort kostenlos beraten lassen. Bei den Trägern handelt es sich meist um gemeinnützige Organisationen wie Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie oder Deutsches Rotes Kreuz.

Auch die Verbraucherzentralen und Kommunen bieten eine Schuldnerberatung an. Die Schuldnerberater sind in der Regel fachlich ausgebildet und kommen aus unterschiedlichen Bereichen. Bei komplexen Rechtsfragen werden sie oft zusätzlich von Rechtsanwälten unterstützt, die sich dann um die Rechtsangelegenheiten kümmern.

Hier finden Sie eine Liste bekannter Schuldnerberatungsstellen in München.

Teil 2 folgt…


Weitere Informationen zum Thema Verbraucherinsolvenz finden Sie hier èzu den Quellen stehen wir in keiner wirtschaftlichen oder geschäftlichen Beziehung:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/verbraucherinsolvenz-in-3-jahren-schuldenfrei-11417

https://www.caritas-nah-am-naechsten.de/schuldner-und-insolvenzberatungsstelle-muenchen-innenstadt/cont/40235

https://www.awo-muenchen.de/beratung/schuldner-und-insolvenzberatung

https://www.schuldnerhilfe-muenchen.com

https://www.finanztip.de/schuldnerberatung/?utm_source=Mailjet&utm_medium=email

https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/privatinsolvenz/


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INFLATION & STRAFZINSEN: Kennen Sie sich aus?

Testen Sie zuerst Ihr Wissen

5 Behauptungen zum Inhalt des Beitrags

Nach dem Lesen des Beitrags sollten Sie diese Behauptungen richtig einschätzen können.

  1. Angenommen, Sie haben jetzt 20.000 € mit jährlich 5 % Inflation auf einem Sparbuch geparkt: Wenn Sie nichts dagegen tun, haben Sie in 14 Jahren nur noch die Hälfte Ihres Geldes übrig: €10.000,- sind dann nach 14 Jahren einfach weg, von der Inflation aufgefressen und von den Banken kassiert!
  2. Strafzinsen bedeutet: Sie kassieren keine Zinsen von der Bank für Ihr Geld auf dem Sparkonto – nein – Ihre Bank berechnet Ihnen Zinsen, weil Sie Geld gespart haben!
  3. Inflation beschreibt den stetigen Anstieg des Preisniveaus einer Volkswirtschaft.
  4. Mit der Inflation sinkt der Wert des Geldes: Sie können für den gleichen 1€ weniger kaufen als zuvor.
  5. Wenn die Inflationsrate den Guthaben-Zinssatz für eine Geldanlage übersteigt, macht der Sparer logischerweise einen Verlust.

WAS IST EINE INFLATION?


Einfach ausgedrückt: die Inflation ist ein allgemeiner Preisanstieg. Das Wesen einer Marktwirtschaft besteht darin, dass sich die Preise von Gütern und Dienstleistungen immer wieder ändern können. Manche Produkte werden teurer, andere billiger. „Steigen generell die Preise von Waren und Dienstleistungen und nicht nur die Preise einzelner Produkte, spricht man von Inflation.“ Dann kann der Sparer heute für 1€ nicht mehr so viel kaufen wie gestern. Mit anderen Worten, die Inflation führt dazu, dass der Wert einer Währung im Laufe der Zeit sinkt.

STRAFZINSEN / NEGATIVZINSEN:
SO ETWAS HAT ES IN DER MENSCHHEITSGESCHICHTE NOCH NIE GEGEBEN!


Strafzinsen oder Negativzinsen oder Minuszinsen bedeutet: Sie kassieren keine Guthabenzinsen von der Bank für Ihr Geld auf dem Sparkonto – NEIN – im Gegenteil, Ihre Bank berechnet Ihnen Zinsen, weil Sie Geld gespart haben! Anstatt Geld von der Bank zu bekommen, wenn Sie Ihre Ersparnisse dort aufbewahren, müssen Sie umgekehrt dafür bezahlen. Banken sprechen dann von einer „Depotgebühr“ oder „Verwahrentgelt“. Sie werden bestraft, einfach weil Sie Geld sparen.

Manche Banken und Sparkassen verlangen bis zu minus 0,5 pro Jahr. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank nach dem Negativzins, bevor Sie das Geld dort lassen oder schauen Sie auf Vergleichsportale.

INFLATION UND MINUSZINS VERNICHTEN LANGFRISTIG IHR GELD


Spare in der Zeit, dann hast Du in der Not“ – das war Mal!

Millionen Deutschen legen aus Sorge vor schlechten Zeiten wieder mehr Geld auf die hohe Kante. In Wahrheit sparen Sie heutzutage bei dieser Art des Sparens kein Geld. Wer es nicht wahrhaben will und nichts dagegen tut, verliert nach 14 Jahren mehr als die Hälfte des gesparten Geldes, zum Beispiel mit der aktuellen Jahresinflation und Strafzinsen.

Auch wenn 3,5 % weniger Kaufkraft in einem Jahr nicht unbedingt viel bedeuten – über einen Zeitraum von 14 oder 20 Jahren wird der Unterschied deutlicher.

Rechenbeispiel: Angenommen, Sie haben bei Ihrer Bank 1.000 Euro auf einem Sparkonto mit einer jährlichen Inflationsrate von 3% und 0,5% Negativzinsen geparkt. Folgenermaßen könnte sich Ihr Erspartes in 14 Jahren aussehen. Negative Realzinsen liegen vor, wenn die Inflation höher ist als der Zinssatz.

Ergebnis: Sie haben mit 1.000 Euro in 14 Jahren fast 40% der realen Kaufkraft verloren oder Ihr Geld um fast 400 € vernichtet.

Die Inflation sorgt fast unbemerkt dafür, dass 1.000 Euro nach 14 Jahren deutlich weniger wert sind. So frisst die Inflation Ihr Geld auf.

Das fällt uns aber nicht auf. Wir fragen auch nicht dauernd weiter, was wir mit unseren 1.000 € noch kaufen können

Mehr Informationen über das Thema Inflation finden Sie u.a. hier:


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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INFLATION & NEGATIVZINSEN fressen Ihr Geld auf

Was können Sie dagegen tun? Aktien als Bestandteil der Altersvorsorge?

Spare in der Zeit, dann hast Du in der Not“ – das war Mal!

Die Allianz AG hat im Zusammenhang mit dem „Global Wealth Report“ errechnet, dass Bundesbürger jeden Monat €7 Milliarden (mehr als €150 pro Haushalt) Kaufkraft durch Inflation verlieren, weil sie ihr Geld auf der Banksparbüchern lassen.

Die Sparer merken den Wertverlust des Geldes nicht unbedingt, die Beträge auf den Sparkonten bleiben ja gleich: 1.000 Euro auf einem Sparbuch sind theoretisch 1.000 Euro.

Welche Waren sie allerdings mit diesen 1.000 Euro kaufen können, ändert sich im Laufe der Zeit, der Wert ihres Geldes sinkt Jahr für Jahr.

Sparer sparen sich somit arm und können mit dem, was sie sparen, weniger kaufen.

WAS KÖNNEN SIE DAGEGEN UNTERNEHMEN, WENN DIE ZINSEN GEGEN NULL GEHEN?


Viele Sparer halten das Sparbuch fälschlicherweise noch immer für eine solide Geldanlage. Angesichts der hohen Inflationsrate und des aktuellen Niedrigzinsumfelds ist es keine sinnvolle Option, Geld auf einem Sparkonto, einem Girokonto oder einem Festgeldkonto zu parken.

  • Statt das Geld auf dem Sparkonto zu belassen und dafür sogar mit Negativzinsen bestraft zu werden, können Sparer langfristig in Aktien, ETFs, Fonds, Immobilien investieren.
  • Unbestritten ist, dass mit Aktien, Fonds und ETFs langfristig (mindestens 5 -10 Jahre oder länger) mehr reale Renditen erzielt werden können als das Geld, das aktuell im Sparbuch verbleibt. Zumindest als sinnvoller und ergänzender Bestandteil der Altersvorsorge führt dies unter den aktuellen Bedingungen kaum ein Weg daran vorbei.
  • Eine breit gestreute Anlage in Aktien für die Altersvorsorge würde sich für Verbraucher lohnen und beträchtliche Renditen ermöglichen
  • Breit gestreute, langfristige Aktien-Anlage (5-15 Jahre) ermöglicht hohe Renten bei geringem Risiko.
  • Durch Umschichtung in Anleihen kann selbst das Risiko von Finanzkrisen minimiert werden.

Vielen Kleinsparern fehlt jedoch das Wissen um alternative Kapitalanlagen:

  • Auch in der Schule lernt man so etwas wie „finanzielle Grundbildung“ nicht.
  • Die Schule bereitet die Kinder weiterhin darauf vor, für das Geld zu arbeiten, anstatt sich um ihre eigene finanzielle Sicherheit zu sorgen. Dementsprechend prägt dies den Umgang mit Geld im wirklichen Leben.
  • Dabei würde es uns allen helfen, sich frühzeitig, spätestens beim Berufseinstieg, aktiv mit unserer finanziellen Zukunft auseinanderzusetzen und bewusst Risiken einzugehen.

Aber es ist nicht zu spät.

Hier kann unser Projekt „FAKT – Finanzielles Alltags-Kompetenz-Training“ aufklären und sensibilisieren. Schreiben Sie uns und nennen Sie uns Ihre Themeninteressen. Wir entwickeln und führen Themenworkshops durch.

Mehr Informationen über das Thema Aktien als Altersvorsorge finden Sie u.a. hier:


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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Mietkaution: Keine Verrechnung mit Miete

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5 Behauptungen zum Inhalt des Beitrags
Nach dem Lesen des Beitrags sollten Sie diese Behauptungen richtig einschätzen können.

1. Eine Mietkaution muss nur bar (sog. Barkaution) beim Vermieter deponiert werden.

2. Es ist per Gesetz geregelt, wie hoch die Mietkaution sein darf: maximal zwei Nettokaltmieten.

3. Die Höhe der Mietkaution muss im Mietvertrag nicht aufgeführt sein.

4. Ein Bürgschaftsurkunde darf auf einen höheren Kautionsbetrag ausgestellt werden.

5. Eine Mieterhöhung führt zwangsläufig zu einer Erhöhung der Mietkaution und/oder der Mietbürgschaft.

Das Wichtigste auf einen Blick

– Grundlage für die Zahlung der Mietkaution für Privatmieter sind die drei Nettomieten, auch wenn Sie Ihre Wohnung „warm“ zum Festpreis vermietet haben.

– Der geschätzte Warmanteil muss herausgerechnet und die Nettokaltmiete im Mietvertrag vom Vermieter nachgetragen werden

– Unabhängig von der neuen Miethöhe bleibt die Mietkaution so, wie sie bei Abschluss des Mietvertrages vereinbart wurde.

– Nach 551 BGB hat der Mieter zudem das Recht, die Mietkaution in drei gleichen Monatsraten ab Mietbeginn zu zahlen.

– Einzige Ausnahme von der maximal zulässigen Mietkaution: Wird freiwillig eine höhere Mietkaution angeboten, ist diese ebenfalls gültig und der Vermieter kann im Schadensfall in vollem Umfang darauf zugreifen.


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